Sichere Arbeitsmittel gem. §4 BetrSichV
Leitern müssen der Betriebssicherheitsverordnung sowie den UVV ( BGV D36 / GUV D36 ) entsprechen, um jedes Unfallrisiko soweit wie möglich zu reduzieren. Unsere Leitern entsprechen den gültigen Normen und zeichnen sich zudem durch eine äußerst stabile Bauweise aus. Um die richtige Gangbreite einzuhalten, hier ein Diagramm zur Ermittlung der horizontalen Ausladung.