Regalinspektionen

Seit Anfang des Jahres 2009 gilt die Norm DIN EN 15635 "Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen", erhältlich im Beuth Verlag.

Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen systematisch und regelmäßig zu inspizieren. Neu ist, dass diese Pflicht nicht nur für elektrisch angetriebene, sondern nun auch für statische Regale gilt.

Laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit seiner Lagereinrichtung. Beschädigte Regalteile können schnell zu einem Verlust der statischen Tragfähigkeit des gesamten Regals führen. Ein Zusammenbruch kann die Folge sein. Neben immensen wirtschaftlichen Schäden sind in solchen Fällen auch Personenschäden bis hin zu tödlichen Verletzungen nicht auszuschließen. Der Lagerleiter und der Verantwortliche der Materialwirtschaft bis hin zum Geschäftsführer müssen sich dann gegenüber der Staatsanwaltschaft verantworten.

Lagereinrichtungen müssen nach der DGUV-Regel 108-007, der BGV A1 sowie den Normen und Normentwürfen DIN EN 15512, DIN EN 15620, DIN EN 15629 und im Besonderen der DIN EN 15635 mindestens alle 12 Monate durch einen Experten inspiziert werden.

Wir bieten diese Experteninspektion durch einen Verbandsgeprüften Regalinspekteur gerne an. Sprechen Sie uns zur Erstellung eines unverbindlichen Angebots gerne an, damit auch Sie den Anforderungen des Gesetzgebers nachkommen können.

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